Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bildschirmarbeitsplatzvorsorge - G37

Was ist die Vorsorgeuntersuchung G37?

Diese Vorsorgeuntersuchung muss Mitarbeitern angeboten werden, wenn diese häufig einen Bildschirm für ihre Tätigkeit benutzen.
- Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit.

Die Vorsorge beinhaltet

Sehtest in Ferne, Nähe und Bildschirmabstand

Beidäugiges und Stereosehen

Farbensehen

Ärztliche Beratung

Wer darf arbeitsmedizinische Vorsorgen durchführen?

Die ArbmedVV schreibt vor, dass der Arbeitgeber für eine G Untersuchung einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung » Betriebsmedizin « beauftragen muss. Untersuchungen, die besondere Fachkenntnisse erfordern, müssen gegebenenfalls mit Ärzten zusammen durchgeführt werden, welche die entsprechenden Fachkunde besitzen. Kleinere Untersuchungen können jedoch auch von einer medizinischen Fachangestellten durchgeführt werden, die zur Unterstützung der Betriebsärzte eingesetzt werden kann.

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