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Arbeitsmedizin: Vorsorgen online durchführen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schrieb am 23.03.2020 folgendes:
"Für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gelten im Pandemiefall dieselben Vorsichtsmaßnahmen wie für jede Arztpraxis [...]. Als pragmatische Lösung könnten in der Notsituation arbeitsmedizinische Vorsorgen auch telefonisch durchgeführt werden. Denn bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge steht die Beratung im Vordergrund." (Quelle: BMAS, Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus)
Wir haben somit auch die Möglichkeit alle Vorsorgen und Beratungen zu diversen Themen telefonisch bzw. via Zoom durchzuführen. Wünschen Sie eine Untersuchung, können Sie dennoch in unsere Praxen kommen.
Unser Arbeitsmediziner Dr. Wilde formulierte in folgendem Zitat die Arbeitsschutz-Situation:
"Der Arbeitsschutz ist durch Gesetze über Jahrzehnte so dicht wie ein Dschungel gewachsen, er braucht einen Guide"
Wir, das Team von CompanyCheck Deutschland GmbH möchten ihr Guide sein!
Kontaktieren Sie uns per Mail, wir finden für jeden Patienten eine individuelle Lösung binnen 2 Tagen.
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