Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert - für den Zeitraum der aktuellen Epidemie - die Anforderungen an den Arbeitsschutz im Hinblick auf das SARS-Coronavirus. Ziel ist, "auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse die notwendige Klarheit und Sicherheit für alle betroffenen Gruppen"² zu schaffen, so Isabel Rothe (die Präsidentin der BAuA). Die Regel gilt quasi als Erweiterung zu der im April festgelegten Regelung (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard) mit branchenspezifischen Ergänzungen.
Unternehmen erfüllen dann die Anforderungen aus den Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), wenn Sie die aufgelisteten Maßnahmen der Arbeitsschutzregel einhalten. Wird sich für einen anderen Weg entschieden, ist mindestens die gleiche Sicherheit, sowie mindestens der gleiche Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten sicherzustellen.
Der Aufbau der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Die Arbeitsschutzregel beginnt mit einer kurzen Einführung der Regelbeschreibung.
Die Inhalte gliedern sich in 5 Bereiche.
Zu Beginn wird der Anwendungsbereich erläutert und verschiedene Begriffe definiert. "Neben Begriffen wie SARS-CoV-2 oder Abstandsregel wird auch genauer auf die Unterscheidung zwischen Mund-Nase-Bedeckung, Mund-Nase-Schutz, Filtrierende Halbmaske, Atemschutzgeräte und Gesichtsschutzschilde eingegangen"³. Nachfolgend wird auf die Überprüfung und Aktualisiserung der Gefährdungsbeurteilung und die Durchführung diverser Schutzmaßnahmen sowie arbeitsmedizinische Präventionen eingegangen.
Schutzmaßnahmen
Nach dem TOP-Prinzip werden die Schutzmaßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes in eine Rangfolge eingeteilt:
Welche dieser Schutzmaßnahmen in welcher speziellen betrieblichen Situation sinnvoll sind, ist von der Beurteilung der vorhandenen Gefährdungen abhängig. Zudem sollten die Schutzmaßnahmen miteinander verknüpft sein.
Schutzmaßnahmen in den Schwerpunkten des Arbeitsschutzstandards werden zu folgenden Themen konkretisiert:
● Arbeitsplatzgestaltung
● Sanitärräume, Kantinen, Pausenräume
● Lüftung
● Homeoffice
● Dienstreisen und Besprechungen
● Sicherstellung ausreichender Schutzabstände
● Arbeitsmittel und Werkzeuge
● Arbeitszeit- und Pausengestaltung
● Aufbewahrung von Arbeitskleidung und Persönlicher Schutzausrüstung
● Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände
● Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
● Berücksichtigung psychischer Belastungen
● Mund-Nase-Bedeckung und Persönliche Schutzausrüstung
● Unterweisung und aktive Kommunikation³
>> Die Vollversion vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt eshier<<
❓ Noch Fragen ❓
Wir unterstützen Sie natürlich weiterhin in den Bereichen des Arbeitsschutzes! ✔ Kontaktieren Sie uns einfach per Mail, Telefon oder Online Formular (alle Infos unten)
Wir verbleiben bis zum nächsten Informationsschreiben mit schönen Grüßen. ________________________________________________
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch weiterhin immer auf unserer Website und auf den unten aufgeführten Social Media Plattformen.
Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine Mail oder hinterlassen Ihre Daten, damit wir uns persönlich bei Ihnen melden können.