Die gesetzlichen Grundlagen der Elektrosicherheit zur Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Anlagen sind sehr vielfältig.
Grundsätzlich wird zwischen den Zielen, „vorbeugender Brandschutz“ und „Personenschutz“ unterschieden.
Deshalb stammen die Gesetze und Verordnungen aus verschiedenen Quellen. Die wichtigsten sind:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Berufsgenossenschaftliche Verordnungen (DGUV Verordnung 3)
• DIN VDE 0701/0702 bzw. VDE 0751
• Klauseln der allgemeinen Feuer- und Sachversicherungsbedingungen
Die für die nachfolgenden Arbeitsbereiche festgelegten Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Richtwerte und gelten für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen.
Für Mitgliedsbetriebe der Eisenbahn-Unfallkasse gilt folgende Regelung: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens alle zwei Jahre.
Egal, ob bei laufenden, rechtlich vorgeschriebenen Betreuungsintervallen oder darüber hinausgehenden Anforderungen: Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.
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