Die SiBe Schulungen für angehende Sicherheitsbeauftragte bieten wir aktuell neben Hamburg auch in Berlin, Neubrandenburg und Hannover an.
Der Sicherheitsbeauftragte soll in seinem Zuständigkeitsbereich den Unternehmer und seine Führungskräfte bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen.
In seiner Funktion trägt der Sicherheitsbeauftragte grundsätzlich keine
zivil- oder strafrechtliche Verantwortung.
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Aktuelle Termine 2019
Hamburg
16.+17. Dezember 2019
weitere Termine in 2020 auf Anfrage
Zentrale Buchung über:
CompanyCheck Deutschland GmbH
Schillerstraße 47/49 - 22767 Hamburg
Telefon
040-540903150
ÖFFNUNGSZEITEN (Mo-Fr)
08:00 - 17:00
SiBe Schulung: € 565,00 pro Teilnehmer für unsere offenen 2-Tagesveranstaltungen
Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Betrieb vor Ort: € 2.260,00 pro 2-Tagesveranstaltung mit 8-12 Teilnehmern
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Im Preis inbegriffen sind die Schulungsunterlagen, die Zertifikate sowie bei den offenen Veranstaltungen die Verpflegung - inklusive Getränke und Mittagessen - im Rahmen der Schulung.
Nach dem Sozialgesetzbuch VII haben die Unfallversicherungsträger für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. In § 23 sind die Sibe ausdrücklich als eine der auszubildenden Personengruppen benannt.
In einer modernen Ausbildung ist es nicht mehr nur das Ziel, den Informationsstand in Bezug auf sicherheitstechnische Kenntnisse zu erhöhen. Vielmehr geht es verstärkt darum, das Problembewusstsein der Sibe für Defizite am Arbeitsplatz zu schärfen und ihre Bereitschaft zu fördern, situationsgerecht und ausdauernd auf Verbesserungen hinzuwirken.
Die Ausbildungsziele sind darauf abzustellen, die Sibe in ihrer betrieblichen Praxis zu unterstützen und ihnen dazu Handlungshilfen zu geben. Damit ein möglichst enger Realitätsbezug erreicht wird, müssen die Handlungsstufen des Sibe, von der Wahrnehmung von Gefährdungen und Belastungen über die möglichen Schutzmaßnahmen bis hin zur Einflussnahme auf Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte in der Ausbildung nachvollziehbar geschult werden z. B. durch die Nennung und Übung von Beispielen "Guter Praxis".
Ein Beispiel für "Gute Praxis" ist die Ergänzung der Ausbildung um Themen/Inhalte, die auch außerhalb der Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Sibe als Zusatzqualifikation dienen. Damit wäre die Ausbildung der Sibe nicht nur für Teilnehmer aus Kleinbetrieben aufgewertet und attraktiver. Beispiele für solche Themen sind
Der Sicherheitsbeauftragte hat in seiner Funktion keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen.
Unternehmer und Vorgesetzte sind „alleinige“ Entscheidungs- und Verantwortungsträger, somit sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetzten-Funktion haben.
Kollegen auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen
sich vom Vorhandensein und der technischen Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen zu überzeugen
an den Sitzungen des Arbeitsschutz- ausschusses (ASA-Sitzung) teilnehmen
Auszug aus dem Sozialgesetz- buch VII (SGB VII)
§ 22 Sicherheitsbeauftragte
1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unterneh- men für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.
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