CompanyCheck Deutschland GmbH - Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit
Arbeitsmedizin • Arbeitssicherheit • Datenschutz • Brandschutz • Elektro-Check
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22765 Hamburg
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Verhaltensregeln bei CompanyCheck Deutschland GmbH
1.1. Der Arbeitnehmer hat über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitsgebers Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht endet auch nicht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
1.2. Zur derartigen Geheimnissen zählen: Umsätze, Geschäftsbücher, Konditionen, Kundenlisten und firmeninterne Daten oder Dokumente uvm.
2.1. Dem Arbeitnehmer ist es gestattet, Geschenke uns sonstige Zuwendungen Dritter bis zu einem Wert von maximal 35,00 € im Jahr anzunehmen.
2.2. Ein Verstoß gegen das Verbot in Punkt 2.1. stellt eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, die arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen kann.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern ein respektvolles Miteinander. Benachteiligungen von Mitarbeitern anderer Rasse oder ethnischer Herkunft, wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung oder ihres Alters werden wir nicht tolerieren.
4.1. Jede sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird nicht toleriert.
4.2. Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das von den Betroffenen nicht gewünscht wird und geeignet ist, sie als Person herabzuwürdigen.
4.3. Die sexuelle Belästigung kann sich in Worten, Handlungen, Gesten oder sonstigen sexualisierten Verhalten ausdrücken.
5.1. Unter Mobbing ist ein ehrverletzendes Verhalten zu verstehen, das sowohl von Arbeitskollegen/innen wie auch Vorgesetzen ausgehen kann.
5.2. Zu den Mobbing-Handlungen zählen insbesondere:
5.3. Die Arbeitnehmer haben sich im Betrieb so zu verhalten, dass andere Mitarbeiter/innen nicht belästigt oder beleidigt werden, sondern jeder seine Persönlichkeit frei entfalten kann. Schädigende Handlungen insbesondere nach Punkt 5.2. werden als Störung des Betriebsfriedens angesehen und können nicht nur eine Abmahnung, sondern auch eine Kündigung nach sich ziehen.
Betriebsmittel und sonstige im Eigentum des Arbeitgebers stehende Gegenstände dürfen nur zu betrieblichen Zwecken genutzt werden. Der Arbeitnehmer hat mit dem Eigentum des Arbeitgebers einen sorgfältigen Umgang zu pflegen und es vor Schäden und Verlust zu schützen.
Der dienstliche Internetzugang, E-Mail-Account sowie Telefonanschluss dürfen grundsätzlich nur zu dienstlichen Zwecken genutzt werden. Eine private Nutzung durch den Arbeitnehmer ist erlaubt, soweit sie nur im angemessenen Umfang und außerhalb der Arbeitszeit (z.B. während der Pausen bzw. nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit) erfolgt.
Jeder Arbeitnehmer, der sich eines Fehlverhaltens durch einen anderen Arbeitnehmer bewusst wird oder feststellt, dass ein anderer Arbeitnehmer an einem Geschehen beteiligt ist, das nach vernünftigen Ermessen zu einem tatsächlichen oder scheinbaren Interessenkonflikt führen könnte, wird aufgefordert, dies dem Unternehmen anzuzeigen.
Ein Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien von CompanyCheck Deutschland GmbH, kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur Kündigung führen.