Arbeitsmedizinische Vorsorge
Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung - G42
Was ist die Vorsorgeuntersuchung G42?
Wenn es bei der beruflichen Tätigkeit eines Mitarbeiters zu Kontakt mit Infektionserregern kommen kann, ist diese Vorsorgeuntersuchung Pflicht. (siehe Biostoff-Verordnung)
- Bitte bringen Sie Ihren Impfpass zur Untersuchung mit. Beim Urintest wird KEIN Drogentest durchgeführt.
Die Vorsorge beinhaltet
Ärztliche Untersuchung
Urintest & Blutuntersuchung
Spezieller Teil (je nach Erreger)
Testungen und Impfungen wenn notwendig (kann entfallen, wenn ausreichender Immunschutz nachgewiesen ist)
Die ArbmedVV schreibt vor, dass der Arbeitgeber für eine G Untersuchung einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung » Betriebsmedizin « beauftragen muss. Untersuchungen, die besondere Fachkenntnisse erfordern, müssen gegebenenfalls mit Ärzten zusammen durchgeführt werden, welche die entsprechenden Fachkunde besitzen. Kleinere Untersuchungen können jedoch auch von einer medizinischen Fachangestellten durchgeführt werden, die zur Unterstützung der Betriebsärzte eingesetzt werden kann.