Arbeitsmedizin
Sicherstellung der korrekten Anwendung des ASiG, der DGUV Vorschrift 2 sowie der ArbMedVV
Arbeitsmedizinische Vorsorgen
Der Betriebsarzt kommt mit seinem spezialisierten Team für Gesundheit, Beratung, Koordination und Dokumentation direkt zu Ihnen in den Betrieb. So können Fragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz, bei Schwangerschaften oder zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) geklärt werden.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge oder die Prüfung der Einhaltung bestehender Normen und gesetzlicher sowie interner Vorschriften kann auch die Erhebung von technischen Befunden, wie z.B. Lungenfunktions-, Seh- oder Hörtest sowie Laboruntersuchungen umfassen.
Über Art und Umfang der zu erhebenden Befunde entscheidet bei den Vorsorgen allein der Mitarbeiter. Erst nach seiner Entscheidung werden die Befunde durch unsere spezialisierten Fachkräfte erhoben. Der Arbeitgeber wird über die Teilnahmebescheinigung hinaus nichts vom Umfang der Erhebungen erfahren. Alle Informationen übergibt der Mitarbeiter direkt.
Unsere Betriebsärzte unterstützen die Gestaltung guter Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeiter.
Sie beraten beim Arbeitsschutz, sie organisieren die betriebliche Gesundheitsförderung und kümmern sich um die medizinische Prävention. Im Rahmen des Betreuungsvertrages steht Ihnen Ihr Betriebsarzt jederzeit zur Seite.
Detaillierte Informationen zu allen Vorsorgen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Unser Angebot
Pauschale Preise gestaffelt nach Unternehmensgröße und Betreuungsmodell
Arbeitsmedizinische Vorsorgen werden nach der GOÄ abgerechnet
Innovative Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen
Individuelle Konzepte für Großkunden
Kurzfrstige Termine möglich
Untersuchungen bundesweit in unseren Praxisräumen oder direkt bei Ihnen im Betrieb
Unser kompetentes Team kümmert sich um eine zügige Beantwortung Ihrer Fragen
Zentrale Rufnummer: +49 40-9999 96000
Buchen Sie direkt Ihren Betriebsarzt
Die ArbmedVV schreibt vor, dass Arbeitgeber für Vorsorgen einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung » Betriebsmedizin « beauftragen muss. Untersuchungen, die besondere Fachkenntnisse erfordern, müssen gegebenenfalls mit Ärzten zusammen durchgeführt werden, welche die entsprechende Fachkunde besitzen. Kleinere Untersuchungen können jedoch auch von medizinischen Fachangestellten durchgeführt werden, die zur Unterstützung der Betriebsärzte eingesetzt werden können.
- Tätigkeiten mit Lärmexposition (alt G20)
- Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (alt G37)
- Feuchtarbeit (alt G24)
- Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (alt: G42)
- Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern (alt G26.3)
Lärm - G20
Die Vorsorgeuntersuchung G20 soll Mitarbeitern angeboten werden, die Tätigkeiten durchführen, bei denen es zu Schäden am Sinnesorgan Ohr kommen kann. Die Vorsorge dient der Früherkennung von Gehörschäden und muss bei Arbeiten in einer dauerhaft lauten Umgebung angeboten werden.
Inhalt:
- Ärztliche Untersuchung
- Hörtest
Obstruktive Atemwegserkrankungen - G23
Diese Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter vorgesehen, die am Arbeitsplatz Gefahrstoffen ausgesetzt sind, die durch Einatmen zu Atemwegserkrankungen führen können.
Inhalt:
- Ärztliche Untersuchung
- Lungenfunktionsprüfung
Hauterkrankungen - G24
Diese Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter vorgesehen, die durch Ihre Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Hauterkrankungen haben, durch Feuchtarbeit oder längerfristiges Tragen von Handschuhen und Hautkontakt mit hautgefährdenden (reizend, ätzend, irritativ, entfettend), oder sensibilisierenden Stoffen.
Inhalt:
- Ärztliche Untersuchung
- Es folgt eine ausführliche Beratung zum Tragen von Handschuhen und zur Nutzung von Hautschutz und ggf. Desinfektionsmitteln.
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten - G25
Diese Untersuchung wird für alle Fahrtätigkeiten aber auch allgemein für Steuerungs- und Überwachungstätigkeiten verwendet.
Inhalt:
- Urintest
- Sehtest
- Ärztliche Untersuchung
- ggf. Perimetrie
- ggf. Dämmerungssehen
Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit.
Beim Urintest wird KEIN Drogentest durchgeführt.
Weitere Informationen
Bildschirmarbeitsplätze - G37
Diese Vorsorgeuntersuchung muss Mitarbeitern angeboten werden, wenn diese häufig einen Bildschirm für ihre Tätigkeit benutzen.
Inhalt:
- Sehtest in Ferne, Nähe und Bildschirmabstand
- Beidäugiges und Stereosehen
- Farbensehen
- Ärztliche Beratung
Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit.
Weitere Informationen
Arbeiten mit Absturzgefahr - G41
Diese Vorsorgeuntersuchung muss Mitarbeitern angeboten werden, wenn diese Arbeiten in größeren Höhen durchführen und dabei nicht immer gesichert sind.
Inhalt:
- Ärztliche Untersuchung
- Urintest
- Blutuntersuchung
- Hörtest
- Sehtest
- EKG
- ggf. Ergonomie
- ggf. Perimetrie
Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung - G42
Wenn es bei der beruflichen Tätigkeit eines Mitarbeiters zu Kontakt mit Infektionserregern kommen kann, ist diese Vorsorgeuntersuchung Pflicht. (siehe Biostoff-Verordnung)
Inhalt:
- Urintest
- Blutuntersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Spezieller Teil (je nach Erreger)
- Testungen und Impfungen wenn notwendig (kann entfallen, wenn ausreichender Immunschutz nachgewiesen ist)
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass zur Untersuchung mit.
Beim Urintest wird KEIN Drogentest durchgeführt.
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