Arbeitsmedizin

Sicherstellung der korrekten Anwendung des ASiG, der DGUV Vorschrift 2 sowie der ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Vorsorgen

Der Betriebsarzt kommt mit seinem spezialisierten Team für Gesundheit, Beratung, Koordination und Dokumentation direkt zu Ihnen in den Betrieb. So können Fragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz, bei Schwangerschaften oder zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) geklärt werden.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge oder die Prüfung der Einhaltung bestehender Normen und gesetzlicher sowie interner Vorschriften kann auch die Erhebung von technischen Befunden, wie z.B. Lungenfunktions-, Seh- oder Hörtest sowie Laboruntersuchungen umfassen.

Über Art und Umfang der zu erhebenden Befunde entscheidet bei den Vorsorgen allein der Mitarbeiter. Erst nach seiner Entscheidung werden die Befunde durch unsere spezialisierten Fachkräfte erhoben. Der Arbeitgeber wird über die Teilnahmebescheinigung hinaus nichts vom Umfang der Erhebungen erfahren. Alle Informationen übergibt der Mitarbeiter direkt.

Unsere Betriebsärzte unterstützen die Gestaltung guter Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeiter.

Sie beraten beim Arbeitsschutz, sie organisieren die betriebliche Gesundheitsförderung und kümmern sich um die medizinische Prävention. Im Rahmen des Betreuungsvertrages steht Ihnen Ihr Betriebsarzt jederzeit zur Seite.

Detaillierte Informationen zu allen Vorsorgen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Unser Angebot

Pauschale Preise gestaffelt nach Unternehmensgröße und Betreuungsmodell

Arbeitsmedizinische Vorsorgen werden nach der GOÄ abgerechnet

Innovative Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen

Individuelle Konzepte für Großkunden

Kurzfrstige Termine möglich

Untersuchungen bundesweit in unseren Praxisräumen oder direkt bei Ihnen im Betrieb

Unser kompetentes Team kümmert sich um eine zügige Beantwortung Ihrer Fragen

Zentrale Rufnummer: +49 40-9999 96000

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Unsere Praxisräume
Wer darf arbeitsmedizinische Vorsorgen durchführen?

Die ArbmedVV schreibt vor, dass Arbeitgeber für Vorsorgen einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung » Betriebsmedizin « beauftragen muss. Untersuchungen, die besondere Fachkenntnisse erfordern, müssen gegebenenfalls mit Ärzten zusammen durchgeführt werden, welche die entsprechende Fachkunde besitzen. Kleinere Untersuchungen können jedoch auch von medizinischen Fachangestellten durchgeführt werden, die zur Unterstützung der Betriebsärzte eingesetzt werden können.

Die häufigsten Vorsorgen
  • Tätigkeiten mit Lärmexposition (alt G20)
  • Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (alt G37)
  • Feuchtarbeit (alt G24)
  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (alt: G42)
  • Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern (alt G26.3)
Was wird bei den Vorsorgen gemacht?

Lärm - G20

Die Vorsorgeuntersuchung G20 soll Mitarbeitern angeboten werden, die Tätigkeiten durchführen, bei denen es zu Schäden am Sinnesorgan Ohr kommen kann. Die Vorsorge dient der Früherkennung von Gehörschäden und muss bei Arbeiten in einer dauerhaft lauten Umgebung angeboten werden.

Inhalt:

  • Ärztliche Untersuchung
  • Hörtest

Weitere Informationen


Obstruktive Atemwegserkrankungen - G23

Diese Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter vorgesehen, die am Arbeitsplatz Gefahrstoffen ausgesetzt sind, die durch Einatmen zu Atemwegserkrankungen führen können.

Inhalt:

  • Ärztliche Untersuchung
  • Lungenfunktionsprüfung

Hauterkrankungen - G24

Diese Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter vorgesehen, die durch Ihre Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Hauterkrankungen haben, durch Feuchtarbeit oder längerfristiges Tragen von Handschuhen und Hautkontakt mit hautgefährdenden (reizend, ätzend, irritativ, entfettend), oder sensibilisierenden Stoffen.

Inhalt:

  • Ärztliche Untersuchung
  • Es folgt eine ausführliche Beratung zum Tragen von Handschuhen und zur Nutzung von Hautschutz und ggf. Desinfektionsmitteln.

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten - G25

Diese Untersuchung wird für alle Fahrtätigkeiten aber auch allgemein für Steuerungs- und Überwachungstätigkeiten verwendet.

Inhalt:

  • Urintest
  • Sehtest
  • Ärztliche Untersuchung
  • ggf. Perimetrie
  • ggf. Dämmerungssehen


Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit.
Beim Urintest wird KEIN Drogentest durchgeführt.
Weitere Informationen


Bildschirmarbeitsplätze - G37

Diese Vorsorgeuntersuchung muss Mitarbeitern angeboten werden, wenn diese häufig einen Bildschirm für ihre Tätigkeit benutzen.

Inhalt:

  • Sehtest in Ferne, Nähe und Bildschirmabstand
  • Beidäugiges und Stereosehen
  • Farbensehen
  • Ärztliche Beratung

Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit.
Weitere Informationen


Arbeiten mit Absturzgefahr - G41

Diese Vorsorgeuntersuchung muss Mitarbeitern angeboten werden, wenn diese Arbeiten in größeren Höhen durchführen und dabei nicht immer gesichert sind.

Inhalt:

  • Ärztliche Untersuchung
  • Urintest
  • Blutuntersuchung
  • Hörtest
  • Sehtest
  • EKG
  • ggf. Ergonomie
  • ggf. Perimetrie

Weitere Informationen


Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung - G42

Wenn es bei der beruflichen Tätigkeit eines Mitarbeiters zu Kontakt mit Infektionserregern kommen kann, ist diese Vorsorgeuntersuchung Pflicht. (siehe Biostoff-Verordnung)

Inhalt:

  • Urintest
  • Blutuntersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Spezieller Teil (je nach Erreger)
  • Testungen und Impfungen wenn notwendig (kann entfallen, wenn ausreichender Immunschutz nachgewiesen ist)

Bitte bringen Sie Ihren Impfpass zur Untersuchung mit.
Beim Urintest wird KEIN Drogentest durchgeführt.
Weitere Informationen