Der Betriebsarzt kommt mit seinem spezialisierten Team für Gesundheit, Beratung, Koordination und Dokumentation direkt zu Ihnen in den Betrieb.
So können Fragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz, bei Schwangerschaften oder zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) geklärt werden.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge oder die Prüfung der Einhaltung bestehender Normen und gesetzlicher sowie interner Vorschriften kann auch die Erhebung von Labor oder technischen Befunden, wie z.B. Lungenfunktions-, Seh- oder Hörtest, umfassen.
Über Art und Umfang der zu erhebenden Befunde entscheidet auch bei den G Untersuchungen allein der Mitarbeiter. Erst nach seiner Entscheidung werden die Befunde durch unsere spezialisierten Fachkräfte erhoben. Der Arbeitgeber wird über die Teilnahmebescheinigung hinaus nichts vom Umfang der Erhebungen erfahren. Alle Informationen übergibt der Mitarbeiter direkt.
Betriebsärzte unterstützen die Gestaltung guter Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeiter.
Sie beraten beim Arbeitsschutz, sie organisieren die betriebliche Gesundheitsförderung und kümmern sich, genau wie ein Haus- oder Facharzt, um die medizinische Prävention. Im Rahmen des Betreuungsvertrages steht Ihnen Ihr Betriebsarzt jederzeit zur Seite.
Detaillierte Informationen zu allen Vorsorgen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die ArbmedVV schreibt vor, dass der Arbeitgeber für eine G Untersuchung einen Facharzt für Arbeitsmedizin oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung » Betriebsmedizin « beauftragen muss. Untersuchungen, die besondere Fachkenntnisse erfordern, müssen gegebenenfalls mit Ärzten zusammen durchgeführt werden, welche die entsprechenden Fachkunde besitzen. Kleinere Untersuchungen können jedoch auch von einer medizinischen Fachangestellten durchgeführt werden, die zur Unterstützung der Betriebsärzte eingesetzt werden kann.
Die Vorsorgeuntersuchung G 20 soll Mitarbeitern angeboten werden, die Tätigkeiten durchführen, bei denen es zu Schäden am Sinnesorgan Ohr kommen kann. Die Vorsorge dient der Früherkennung von Gehörschäden und muss bei Arbeiten in einer dauerhaft lauten Umgebung angeboten werden.
Inhalt:
•Ärztliche Untersuchung
•Hörtest
Diese Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter vorgesehen, die am Arbeitsplatz Gefahrstoffen ausgesetzt sind, die durch Einatmen zu Atemwegserkrankungen führen können.
Inhalt:
•Lungenfunktionsprüfung
•Ärztliche Untersuchung
Diese Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter vorgesehen, die durch Ihre Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Hauterkrankungen haben, durch Feuchtarbeit oder längerfristiges Tragen von Handschuhen und Hautkontakt mit hautgefährdenden (reizend, ätzend, irritativ, entfettend), oder sensibilisierenden Stoffen.
Inhalt:
•Ärztliche Untersuchung
•Es folgt eine ausführliche Beratung zum Tragen von Handschuhen und zur Nutzung von Hautschutz und ggf. Desinfektionsmitteln.
Diese Untersuchung wird für alle Fahrtätigkeiten aber auch allgemein für Steuerungs- und Überwachungstätigkeiten verwendet.
Inhalt:
•Urintest
•Sehtest
•Ärztliche Untersuchung
•ggf. Perimetrie
•ggf. Dämmerungssehen
Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit.
Beim Urintest wird KEIN Drogentest durchgeführt.
Diese Vorsorgeuntersuchung muss Mitarbeitern angeboten werden, wenn diese häufig einen Bildschirm für ihre Tätigkeit benutzen.
Inhalt:
•Sehtest in Ferne, Nähe und Bildschirmabstand
•Beidäugiges und Stereosehen
•Farbensehen
•Ärztliche Beratung
Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit.
Diese Vorsorgeuntersuchung muss Mitarbeitern angeboten werden, wenn diese Arbeiten in größeren Höhen durchführen und dabei nicht immer gesichert sind.
Inhalt:
•Ärztliche Untersuchung
•Urintest
•Blutuntersuchung
•Hörtest
•Sehtest
•EKG
•ggf. Ergonomie
•ggf. Perimetrie
Wenn es bei der beruflichen Tätigkeit eines Mitarbeiters zu Kontakt mit Infektionserregern kommen kann, ist diese Vorsorgeuntersuchung Pflicht. (siehe Biostoff-Verordnung)
Inhalt:
•Urintest
•Blutuntersuchung
•Ärztliche Untersuchung
Spezieller Teil (je nach Erreger)
•Testungen und Impfungen wenn notwendig (kann entfallen, wenn ausreichender Immunschutz nachgewiesen ist)
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass zur Untersuchung mit.
Beim Urintest wird KEIN Drogentest durchgeführt.
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