Arbeitsmedizinische Untersuchung

Nach Fahrerlaubnisverordung (FEV) für die Personenbeförderung (P-Schein), Taxi-Schein & LKW-Fahrer

Unser Angebot

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Arbeitsmedizinische Vorsorgen werden nach der GOÄ abgerechnet

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Untersuchungen bundesweit in unseren Praxisräumen oder direkt bei Ihnen im Betrieb

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Die Eignungsuntersuchung

Für alle Taxi-, Bus-, LKW und Rettungsdienstfahrzeug-Fahrer besteht eine besonders hohe rechtliche Anforderung bei der Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt daher konsequent eine regelmäßige Überprüfung der geistigen und körperlichen Eignung vor. Unsere Arbeitsmediziner führen alle erforderlichen Untersuchungen durch und stellen die dementsprechenden Bescheinigungen nach FeV Anlage 5.1, 5.2 sowie FeV Anlage 6 Nummer 2.1 und 2.2 aus.

Untersuchungsumfang

Diese Untersuchung teilt sich in folgende Bereiche auf:

  1. Sehtest
    • Sehtest in Ferne, Nähe und Bildschirmabstand
    • Beidäugiges und Stereosehen
    • Farbensehen
    • ggf. Perimetrie (Gesichtsfelduntersuchung)
    • ggf. Dämmerungssehen
  2. Ärztliche Untersuchung
  3. Reaktionstest (Psychomentale Leistungsfähigkeit)

Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Untersuchung mit.
Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.

Betroffene Personengruppen

PKW - Führerscheinklassen: A/A1/B/BE/M/L/S/T

  • nur Sehtest

LKW - Führerscheinklassen: C/C1/CE/C1E

  • Sehtest
  • Ärztliche Untersuchung

BUS - Führerscheinklassen D/D1/DE/D1E

  • Sehtest
  • Ärztliche Untersuchung
  • bei Erstausstellung und ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Reaktionstest

Taxi - Fahrgastbeförderung

  • Sehtest
  • Ärztliche Untersuchung
  • bei Erstausstellung und ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich Reaktionstest