Arbeitsmedizinische Untersuchung
Nach Fahrerlaubnisverordung (FEV) für die Personenbeförderung (P-Schein), Taxi-Schein & LKW-Fahrer
Unser Angebot
Pauschale Preise gestaffelt nach Unternehmensgröße und Betreuungsmodell
Arbeitsmedizinische Vorsorgen werden nach der GOÄ abgerechnet
Innovative Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen
Individuelle Konzepte für Großkunden
Kurzfrstige Termine möglich
Untersuchungen bundesweit in unseren Praxisräumen oder direkt bei Ihnen im Betrieb
Unser kompetentes Team kümmert sich um eine zügige Beantwortung Ihrer Fragen
Zentrale Rufnummer: +49 40-9999 96000
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Für alle Taxi-, Bus-, LKW und Rettungsdienstfahrzeug-Fahrer besteht eine besonders hohe rechtliche Anforderung bei der Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt daher konsequent eine regelmäßige Überprüfung der geistigen und körperlichen Eignung vor. Unsere Arbeitsmediziner führen alle erforderlichen Untersuchungen durch und stellen die dementsprechenden Bescheinigungen nach FeV Anlage 5.1, 5.2 sowie FeV Anlage 6 Nummer 2.1 und 2.2 aus.
Diese Untersuchung teilt sich in folgende Bereiche auf:
- Sehtest
• Sehtest in Ferne, Nähe und Bildschirmabstand
• Beidäugiges und Stereosehen
• Farbensehen
• ggf. Perimetrie (Gesichtsfelduntersuchung)
• ggf. Dämmerungssehen - Ärztliche Untersuchung
- Reaktionstest (Psychomentale Leistungsfähigkeit)
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Untersuchung mit.
Falls Sie eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
PKW - Führerscheinklassen: A/A1/B/BE/M/L/S/T
- nur Sehtest
LKW - Führerscheinklassen: C/C1/CE/C1E
- Sehtest
- Ärztliche Untersuchung
BUS - Führerscheinklassen D/D1/DE/D1E
- Sehtest
- Ärztliche Untersuchung
- bei Erstausstellung und ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Reaktionstest
Taxi - Fahrgastbeförderung
- Sehtest
- Ärztliche Untersuchung
- bei Erstausstellung und ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich Reaktionstest