Erst wenn Ihnen die möglichen Risiken am Arbeitsplatz bewusst sind, können Sie sinnvolle Arbeitsschutz-Maßnahmen für die Sicherheit und damit auch für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter ergreifen.
Die rechtlich notwendige Betreuung enthält folgende Leistungen:
Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb trägt grundsätzlich der Unternehmer.
In großen Unternehmen ist eine Delegation der Verantwortung an betriebliche Vorgesetzte möglich (Übertragung von Unternehmerplichten). Bitte beachten Sie, dass eine Delegation der Verantwortung nicht eine Befreiung von der Pflicht darstellt. Im Arbeitsschutz bleiben die Organisationspflichten (die Auswahl geeigneter Führungskräfte, Beschäftigter und Dienstleister sowie die Pflicht zur Kontrolle, Überwachung und gegebenenfalls zum Eingreifen) immer erhalten.
Egal, ob bei laufenden, rechtlich vorgeschriebenen Betreuungsintervallen oder darüber hinausgehenden Anforderungen: Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.
Ist der Gesundheitsschutz auch interessant für Sie, finden Sie auf unserer Seite zur Arbeitsmedizin weitere Informationen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
CompanyCheck Deutschland GmbH