Ausführung gemäß Arbeitsstättenverordnung
ASR A2.2
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Offene Brandschutzhelfer-Ausbildung zum Preis von € 112,-- zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
In-house Seminar (ab 8 bis maximal 15 Personen pro Gruppe) - Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb und Sie bekommen einen Spezialpreis.
1.Grundzüge des Brandschutzes
2.Betrieblicher Brandschutz
2.1.Fluchtwege
2.2.Sicherheitskennzeichnungen
3.Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
3.1.Brandklassen A, B, C, D und F
3.2.Wirkungsweise und Eignung von Feuerlöschern
4.Gefahren durch Brände
4.1.Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte
4.2.Besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände)
5.Verhalten im Brandfall
5.1.Alarmierung
5.2.Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen
5.3.Evakuierung der Beschäftigten
6.Praktische Feuerlösch-Übungen
Buchen Sie direkt Ihre Teilnahme:
Aktuelle Termine:
Hamburg
2019 (in Planung)
Berlin
2019 (in Planung)
Weitere Orte/Termine auf Anfrage
Zentrale Rufnummer
040-540903150
Ist der Gesundheitsschutz auch interessant für Sie, finden Sie auf unserer Seite zur Arbeitsmedizin weitere Informationen.
„Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Qualifizierung von Brandschutz-Helfern. …
Die notwendige Anzahl von Brandschutz-Helfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung... und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen
kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter (während Ferien, Krankheit usw.) zu berücksichtigen. ...
Ausbildung im Sinne dieser Vorschrift ist die Verbindung einer fachkundigen Unterweisung mit einer praktischen Übung. Für diese Ausbildung sind Anforderungen an den Ausbilder definiert, um sicherzustellen, dass das Erlernte in sicherer Art und Weise umgesetzt werden kann. ...“
(Quelle DGUV Information 205-023 aus Februar 2014)
Der Unternehmer ist grundsätzlich für den gesamten Arbeitsschutz im Gebäude verantwortlich, sobald er als Arbeitgeber in seinem Betrieb einen Arbeitnehmer beschäftigt. Ob der Unternehmer Eigentümer oder Mieter des Gebäudes bzw. der Fläche ist, macht keinen Unterschied. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
In Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter sowie deren Tätigkeiten und der Art der Arbeitsstätte ergibt sich gemäß §10 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz die Erfordernis, dass der Unternehmer zu folgenden Themen Vorkehrungen trifft:
Darüber hinaus muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass genügend Feuerlösch und -schutzeinrichtungen vorhanden sind sowie dass für deren Instandhaltung gesorgt ist.
Die Gesamtheit dieser präventiven Sicherheitsmaßnahmen sollen das Entstehen eines Feuers verhindern oder dessen Auswirkungen begrenzen.