Datenschutz

Bestens gewappnet für die neue EU-DS-GVO

Datenschutz-Grundverordnung: Was ist das eigentlich?

Die neue DSGVO reglementiert die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Sie gilt für alle in einem Mitgliedstaat der EU niedergelassenen Unternehmen oder Auftragsdatenverarbeiter, unabhängig davon, wo die Datenverarbeitung stattfindet.

Einige nationale Regelungen wie beispielsweise das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder das Telemediengesetz (TMG) werden nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr voll anwendbar sein.

Gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BDSG stellt die vorsätzliche oder fahrlässige Versäumnis einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, eine Ordnungswidrigkeit dar. Das gilt auch für den Fall diesen nicht in der vorgeschrieben Weise oder nicht rechtzeitig zu bestellen. Dieses kann bereits heute mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € belegt werden. Die DSGVO geht in diesem Punkt noch weiter. Dort heißt es: Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (Art. 84 Abs. 1 DSGVO). Daher können bei Verstößen ab Mai 2018 Geldbußen bis zu 20 Mio. € verhängt werden (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).

Unser Angebot

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Egal, ob bei laufenden, rechtlich vorgeschriebenen Betreuungsintervallen oder darüber hinausgehenden Anforderungen: Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.

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Was ist die Summe aus 7 und 5?
Unsere Leistungen
  • Bestandsaufnahme vor Ort (Datenschutz-Audit)
  • Überprüfung der Datenschutzerklärung auf der Internetseite
  • Haftung durch den externen Datenschutzbeauftragten
  • Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses (Art. 30 DSGVO)
  • Erstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
  • Durchführung einer Risikobewertung
  • Bereitstellung von datenschutzrechtlichen Unterlagen (Muster, Merkblätter, Löschkonzept uvm.)
  • Ansprechpartner für externe und interne Fragen-ganzjährig
  • Überprüfung der bestehenden Auftragsverarbeitungs-Verträge (Art. 28 DSGVO)

Nach Bedarf:

  • Erstellung einer Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 Abs. 7 DSGVO)
  • Mitarbeiterschulung
  • Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
  • Vertretung bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde