Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Das Gesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie seit dem 02.Juli.2023 in deutsches Recht um und soll Personen, die auf Missstände in Unternehmen, Behörden oder Organisationen hinweisen, vor Repressalien und Benachteiligungen schützen. Dadurch sollen Meldungen von Rechtsverstößen und deren Bekämpfung erleichtert werden.

Was bedeutet das für Unternehmen?
Ab 50 Beschäftigten sind Betriebe und Organisationen dazu verpflichtet, eine Meldestelle für Missstände in Unternehmen und Behörden einzurichten, an die sich die Personen wenden können, die Verstöße melden wollen. Wir helfen Ihnen beim Aufbau einer solchen Meldestelle (Hinweisgebersystem), die sowohl von internen Mitarbeitern als auch von externen Dritten betreut werden kann.

Unsere Leistungen
• Errichtung einer externen Meldestelle (telefonisch und schriftlich)
• Ansprechpartner für externe und interne Fragen im Bereich Compliance
• Betreuung der hinweisgebenden Person (auch anonym)
• Kommunikation mit Whistleblowern
• Untersuchung/Prüfung der Hinweise intern oder extern
• Dokumentationspflicht nach DSGVO
• Überprüfung von Schwachstellen und weitere Maßnahmen
• Erstellung von Richtlinien im Bereich Compliance
• Mitarbeiterschulungen

Vermeiden Sie Bußgelder und kontaktieren Sie uns noch heute für Ihr individuelles Angebot!

Dominique Ambauer (Vertriebsleiter)
040-99999-6081
dominique.ambauer@ccd-mail.de

Swetlana Winter (LL.B.)
0159-04 32 88 06
 

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