Die EuP Schulungen für angehende Elektrotechnisch unterwiesene Personen bieten wir aktuell in Hamburg, Berlin, Hannover und deutschlandweit in Ihrem Unternehmen an.
Mit dieser Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) können einfache elektrotechnische Arbeiten durchgeführt werden, sofern sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft stattfinden. Durch diese Zusatzqualifikation können einfache anfallende elektrotechnische Tätigkeiten im Berufsalltag erledigt und elektrische Betriebsräume betreten werden.
Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.
Gemäß DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“ § 4 Absatz 1:
Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
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