Nach dem Sozialgesetzbuch VII haben die Unfallversicherungsträger für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. In § 23 sind die Sibe ausdrücklich als eine der auszubildenden Personengruppen benannt.
In einer modernen Ausbildung ist es nicht mehr nur das Ziel, den Informationsstand in Bezug auf sicherheitstechnische Kenntnisse zu erhöhen. Vielmehr geht es verstärkt darum, das Problembewusstsein der Sibe für Defizite am Arbeitsplatz zu schärfen und ihre Bereitschaft zu fördern, situationsgerecht und ausdauernd auf Verbesserungen hinzuwirken.
Die Ausbildungsziele sind darauf abzustellen, die Sibe in ihrer betrieblichen Praxis zu unterstützen und ihnen dazu Handlungshilfen zu geben. Damit ein möglichst enger Realitätsbezug erreicht wird, müssen die Handlungsstufen des Sibe, von der Wahrnehmung von Gefährdungen und Belastungen über die möglichen Schutzmaßnahmen bis hin zur Einflussnahme auf Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte in der Ausbildung nachvollziehbar geschult werden z. B. durch die Nennung und Übung von Beispielen "Guter Praxis".
Ein Beispiel für "Gute Praxis" ist die Ergänzung der Ausbildung um Themen/Inhalte, die auch außerhalb der Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Sibe als Zusatzqualifikation dienen. Damit wäre die Ausbildung der Sibe nicht nur für Teilnehmer aus Kleinbetrieben aufgewertet und attraktiver. Beispiele für solche Themen sind